
Landschaftsschutz
in obigem Sinn beinhaltet Torfkörperschutz (durch Dauergrünland)
und damit auch Hochwasserschutz, da ein ausreichend starker Torfkörper
riesige Wassermengen schwammartig aufsaugen kann.
Der
beste Arten- und Biotopschutz wird in den Bereichen gewährleistet,
wo jegliche landwirtschaftliche Nutzung oder sonstige Störpotentiale
ausbleiben. Da diese Flächen allerdings sehr klein sind, müssen
geeignete Bereiche, wie z. B. Wasserrückhaltebecken mit extensiver
landwirtschaftlicher Nutzung einbezogen werden. Extensive, ganzjährig
betriebene Weideflächen, mit einem maximalen Rinderbesatz
von 0,6 - 0,8 GV/ha, das ist weniger als 1 Rind pro 10 000 Quadratmeter,
haben eine hohe positive ökologische Wirkung. Diese Gebiete
dienen dann als Brutgebiete für den Großen Brachvogel,
Wachtelkönig, Grauammer und Kiebitz. In nährstoffarmen
Bächen soll sich die Bachmuschel entwickeln und besonders
Libellen einen Lebensraum finden.

Eine
Libellenkartierung ergab bereits im 2. Jahr eine beinahe Verdopplung
der Population. Darunter war auch eine gefährdete Art.
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